Ab 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit für Websites nicht nur eine wichtige Maßnahme zur Nutzerfreundlichkeit, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote den Anforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) entsprechen, um allen Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis:
Digitale Barrierefreiheit beschreibt das Konzept, digitale Angebote wie Webseiten, Apps und Online-Inhalte für jeden zugänglich zu gestalten – ohne Ausschluss von Menschen mit Beeinträchtigungen. Der Grundgedanke: Jede Person soll digitale Dienste gleichwertig nutzen können, unabhängig von Seh-, Hör-, Bewegungs- oder Verständnisschwierigkeiten.
Für die praktische Umsetzung existieren verbindliche Standards: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gelten international als maßgebliches Regelwerk und bilden die Basis für gesetzliche Regelungen in der EU und weltweit.
Die WCAG definieren drei Qualitätsstufen (A, AA, AAA), wobei für gesetzliche Konformität meist das mittlere Niveau AA als Mindestanforderung gilt.
Im Web-Bereich betroffen sind vor allem:
Ausnahme für Kleinstunternehmen:
Ausnahme wenn wenn dadurch grundlegend as Produkt oder die Dienstleistung angepasst werden müsste.
Ausnahme wenn die Einhaltung übermäßige organisatorische bzw. finanzielle Belastung darstellen würde.
Übergangsfrist:
Vor dem 28. Juni 2025 vereinbarte Dienstleistungsverträge bis zu ihrem Ablauf, allerdings nicht länger als fünf Jahre ab diesem Datum, dürfen unverändert fortbestehen
Werden die Vorgaben des BaFG nicht eingehalten, drohen Strafen bis zu 80.000 Euro.
Technisch:
Konformität nach WCAG 2.0 (Konformitätsstufe AA)
Inhaltlich:
Das World Wide Web Consortium (W3C) definiert 4 Prinzipien zur Sicherstellung von Barrierefreiheit im Web:
Prinzip - Wahrnehmbarkeit
Informationen müssen Personen so präsentiert werden, dass diese sie gut erkennen können. So müssen zum Beispiel Textalternativen für nicht textuellen Content, wie Bilder und Videos, verwendet werden. Texte und Elemente Sollen ausreichend Kontrast haben.
Prinzip - Bedienbarkeit
Jede Komponente der Navigation und des Interface muss bedienbar sein. Alle Funktionalitäten sollten durch die Tastatur allein bedienbar sein können. Außerdem sollte dem Benutzer genügend Zeit gegeben werden, Inhalte zu lesen bevor diese verschwinden.
Prinzip - Verständlichkeit
Inhalte, Informationen und Logik hinter der Bedienung von Benutzerschnittstellen müssen verständlich sein.
Der Aufbau soll möglichst einfach sein, sprachlich wie strukturell
Prinzip - Robustheit
Inhalte müssen so robust sein, dass sie von einer großen Auswahl an User Agents und anderen assistierenden Techniken interpretiert werden können. Die Darstellung soll nicht leiden wenn zB. Texte vergrößert werden.
Korrekte Code-Struktur um Content auch mit Tastatur und Screenreader bedienen zu können.
Ein Screenreader ist ein Programm zum Vorlesen und navigieren von Websites.
Förderung „KMU Digital“: Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Verbesserung der IT- und Digitalisierungskompetenz. Barrierefreiheit ist ein möglicher Schwerpunkt.
Förderung „Konzepte und Studien“ des Sozialministeriumservice: Gefördert werden Konzepte und Studien zur Entwicklung von Lösungen für Menschen mit Behinderungen, z.B. im Bereich digitale Barrierefreiheit.
Weitere Förderungen auf Bundesländerebene, z.B. „Webgespräch“ in Wien oder „Digital Starter“ in Oberösterreich.
Informieren Sie sich bei den jeweiligen Förderstellen über die genauen Bedingungen und Einreichfristen. Auch die Wirtschaftskammer bietet Beratung zu Förderungen an.
Ersteinschätzung
Wir prüfen die Website auf aktuelle Standards laut WCAG 2.1 (Level AA).
Umfassende Analyse
Die website wird mit verschiedenen Tools und manuell auf Konformität geprüft.
Das Ergebnis:
Ein detaillierter Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen.
Besprechung der Ergebnisse
Wir präsentieren die Ergebnisse, diskutieren und priorisieren die empfohlenen Maßnahmen.
Barrieren beheben
Technische Umsetzung der Maßnahmen.
Abschließende Konformitätsprüfung und Zertifizierung.
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten.
Konkret sind Webseitenbetreiber, Online-Shops, App-Anbieter sowie Anbieter von E-Books, E-Readern und anderen digitalen Produkten betroffen.
Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Auch bestimmte Non-Profit-Organisationen können unter Umständen von einzelnen Anforderungen ausgenommen sein.
Bitte beachten: Selbst wenn Ihr Kerngeschäft nicht direkt den Barrierefreiheitsanforderungen unterliegt, müssen alle digitalen Zugangspunkte zu Ihren Angeboten barrierefrei gestaltet werden.
Das bedeutet: Während die physische Dienstleistung (etwa Zahnarztbehandlung, Restaurantbesuch oder Yogakurs) nicht vom Gesetz erfasst wird, muss der digitale Weg dorthin (Online-Terminvereinbarung, Tischreservierung oder Kursanmeldung im Internet) für alle Menschen zugänglich sein.
Öffentliche Stellen unterliegen bereits jetzt strengeren Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit.
Rechtliche Folgen bei Nichteinhaltung nach dem Stichtag:
Wirtschaftliche Risiken:
Fazit: Eine rechtzeitige Anpassung ist sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Perspektive sinnvoll.
WCAG: Der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit.
Was bedeutet WCAG: Web Content Accessibility Guidelines.
Auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C)
Die vier Grundprinzipien:
Konformitätsstufen im Überblick:
Hinweis: Die Stufe AA bietet einen praxisgerechten Kompromiss zwischen umfassender Zugänglichkeit und technischer Umsetzbarkeit.
Eine Barrierefreiheitserklärung wird für alle digitalen Angebote benötigt, die unter das Barrierefreiheitsgesetz fallen, und muss spätestens ab dem 28. Juni 2025 verfügbar sein.
Diese Erklärung muss auf Ihrer Website leicht auffindbar veröffentlicht werden und folgende Elemente enthalten:
Die Erklärung sollte regelmäßig aktualisiert werden, insbesondere nach Überarbeitungen der Website.
Wir erstellen für Sie eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung als Teil unseres Service-Pakets.
Der Zeitrahmen für die barrierefreie Umgestaltung einer Website hängt stark vom Umfang und der Komplexität des digitalen Angebots ab.
Kleine bis mittelgroße Websites können in etwa 2-6 Wochen barrierefrei gestaltet werden, während komplexe Portale oder Online-Shops 3-6 Monate benötigen können. Entscheidend sind auch der aktuelle Zustand der Website und die verwendete Technologie. Moderne Content-Management-Systeme lassen sich meist einfacher anpassen als veraltete oder proprietäre Lösungen.
Wir empfehlen, rechtzeitig vor dem Stichtag mit der Planung zu beginnen, idealerweise mindestens 6-12 Monate vorher, um ausreichend Zeit für Analyse, Umsetzung und Qualitätssicherung zu haben.
Die offizielle Zertifizierung barrierefreier Websites erfolgt durch akkreditierte Prüfstellen, die die Einhaltung der WCAG-Richtlinien umfassend bewerten.
Speziell in Österreich gibt es das WACA-Zertifikat.
Der Zertifizierungsprozess beginnt mit einer detaillierten Analyse durch Experten, die sowohl automatisierte Tests als auch manuelle Prüfungen umfasst.
Anschließend erfolgt die Bewertung nach den gesetzlichen Anforderungen (WCAG 2.1 AA). Bei erfolgreicher Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, das in der Regel 1-3 Jahre gültig ist. Eine Zertifizierung bietet Rechtssicherheit und dient als offizieller Nachweis der Konformität.
Als Teil unseres Premium-Pakets begleiten wir Sie durch den gesamten Zertifizierungsprozess und bereiten Ihre Website optimal auf die Prüfung vor.
Bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen nach dem 28. Juni 2025 (nicht Juli) drohen mehrere Konsequenzen: Zunächst können betroffene Nutzer Beschwerden einreichen, die zu behördlichen Untersuchungen führen.
Die zuständige Aufsichtsbehörde kann Nachbesserungen mit Fristen anordnen und bei Nicht-Erfüllung Verwaltungsstrafen verhängen. Darüber hinaus besteht das Risiko von Abmahnungen durch Verbände oder Wettbewerber. Neben diesen rechtlichen Folgen sind auch wirtschaftliche Nachteile zu erwarten: Etwa 20% der Bevölkerung sind auf barrierefreie Angebote angewiesen – dieser Kundenkreis bleibt nicht-konformen Websites verschlossen. Zudem kann ein negatives Image entstehen, wenn Ihr Unternehmen als diskriminierend wahrgenommen wird.
Michael ist Web-Entwickler mit Leidenschaft für digitale Barrierefreiheit und dem Glauben, dass die einfachste Lösung meist die beste ist.